KDG seit 24. Mai 2018 in Kraft, die EU-DSGVO seit dem 25. Mai 2018
Am 24. Mai 2018 trat das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), am 25. Mai die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Was bedeuten diese für die Büchereien im Bistum Würzburg? Welche Daten darf ich noch zu welchem Zweck speichern und verarbeiten? Und welche Daten darf ich noch veröffentlichen? Wie muss ich darüber informieren, welche Daten ich zu einer Person habe?
Im Folgenden sei kurz beschrieben, worauf Sie in Ihrer Bücherei achten müssen. Erweiterte Ausführungen finden Sie unter www.st-michaelsbund.de/buechereiarbeit/rechtsfragen/datenschutz.html
Der Datenschutz soll als ein wirksames Mittel zur Durchsetzung einer Verarbeitung angesehen werden, die auf das Persönlichkeitsrecht von Menschen Rücksicht nimmt.
Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das fundamentale Recht aller Bürger auf Erhaltung ihrer Intimsphäre auch im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.
Für kirchliche Dienststellen gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)
Die Kirchen, die sich dem Wohl der Menschen in besonderer Weise verpflichtet fühlen, haben sich diesem Anliegen angeschlossen. Der Art. 91 DSGVO gibt den Religionsgesellschaften die Möglichkeit für ihre Einrichtungen eigene Regelungen zu erstellen, die aber mit der Grundverordnung in Einklang zu bringen sind. In dieser Weise soll auch im kirchlichen Bereich die Einheitlichkeit mit dem europäischen Recht hergestellt werden. Aus diesem Grunde wurde eine neue Regelung zum Datenschutz vorbereitet, über welche in der Herbstversammlung 2017 des Verbandes der Deutschen Diözesen (VDD) entschieden wurde. Das neue Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) löst die bisher geltende Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) am 24. Mai 2018 ab. D.h. für Büchereien in kirchlicher Trägerschaft: Die Rechtsgrundlage ist das KDG.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte für die Diözese Würzburg
Im KDG ist vorgeschrieben, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Für die Diözese Würzburg ist dies:
Diözese Würzburg KdöR
Stabsstelle Datenschutz
Sterngasse 16
97070 Würzburg
Tel.: 0931 386 13450
E-Mail: datenschutz@bistum-wuerzburg.de
In welcher Weise müssen Büchereien nun aktiv werden? Wo wirkt sich das KDG auf die Praxis in Büchereien aus?
Umfassende Informations- und Dokumentationspflichten
Die Basis für einen adäquaten Datenschutz bilden allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehört bspw. die Forderung, dass personenbezogene Daten in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen. D.h., überall da, wo Daten verarbeitet werden, muss auch erklärt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welcher Rechtsgrundlage und das möglichst in einer einfachen und klaren Sprache. Da in Büchereien ständig Daten verarbeitet werden, müssen Sie an geeigneter Stelle über den Datenschutz informieren. Jeder Ausleihvorgang ist eine Datenverarbeitung, jede Anmeldung eines neuen Lesers, jedes Mahnschreiben, ebenso der Aufruf einer Webseite. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Sie mit einer Bibliothekssoftware oder mit Karteikarten arbeiten.
Die zum Download bereit gestellten Formulare (siehe unten) möchten Ihnen helfen, in Ihren Büchereien die notwendigen Schritte für die Einhaltung des Datenschutzes zu tun. Es handelt sich um Formulare, die der Borromäusverein erstellt hat und die anschließend durch die Datenschutzbeauftragten im Bistum Würzburg geprüft wurden.